Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

mit der Schulmail vom Donnerstag, den 08.04.21 hat das Ministerium für Schule und Bildung die Schulen über den Schulstart nach den Ferien informiert.

Für die weiterführenden Schulen bedeutet dies:

Distanzunterricht für die Klassen 5 bis 9
Für die Klassen 5 bis 9 wird der Unterricht in der nächsten Woche wieder ausschließlich zu Hause im Distanzunterricht in der bekannten Form stattfinden. Die Aufgaben werden wie beim letzten Mal in Moodle bereitgestellt und entsprechend dem Wochenplan bearbeitet. Die Lehrerinnen und Lehrer stehen entsprechend dem Stundenplan per Messenger (Videokonferenz) zur Verfügung. Aufgrund der Mischform von Distanzunterricht und Präsenzunterricht der Abschlussklassen kann es bei den Lehrerinnen und Lehrern, die in den Abschlussklassen in Präsenz unterrichten, zu leichten Verzögerungen kommen. Die Unterrichtssituation ist identisch mit der Unterrichtsform Ende Februar, als ausschließlich die Abschlussklassen in der Schule unterrichtet wurden.

Präsenzunterricht der Abschlussklassen (Klassen 10)
Die Durchführung von Präsenzunterricht erfordert weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, d.h. es muss weiterhin streng auf Abstand und das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken geachtet werden. Daher wird der Präsenzunterricht wie vor den Ferien auch als Wechselunterricht der Gruppen A und B stattfinden. Die Jahrgangsstufe 10 startet, wenn wir in der Reihenfolge von vor den Ferien blieben, am 12.04.2021 mit Gruppe B (in meiner Mail vor den Ferien hatte ich leider nur Bezug auf die Klassen 5 bis 9 genommen und die Klassen 10 nicht genannt).

Schnelltestungen
Das Ministerium für Schule und Bildung hat folgenden Beschluss gefasst:
Ab der kommenden Woche wird es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Unterricht teilnehmen.

Pädagogische Betreuung
Es kann auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot ausschließlich für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 angeboten werden, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.
Die Betreuung gilt von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr (für die Kinder in der Übermittagsbetreuung erfolgt eine individuelle Absprache).

Das Anmeldeformular (PDF) finden Sie am Ende dieses Beitrags. Wir bitten die betreffenden Eltern, das Anmeldeformular ausgefüllt per E-Mail oder eine selbst formulierte E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu schicken.

Der oben beschriebene Schulbetrieb gilt für eine Woche.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Rost
Schulleiter

pdf icon Anmeldeformular für ein Betreuungsangebot als PDF

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